Tödlicher American-Bully-XL-Angriff in Lohne: Wesenstest entscheidet über Schicksal des Hundes
Emilia NeumannAggressiv oder gefährlich? Wenn Hunde eine Temperamentsprüfung absolvieren müssen - Tödlicher American-Bully-XL-Angriff in Lohne: Wesenstest entscheidet über Schicksal des Hundes
Tödlicher Hundebiss in Lohne: American Bully XL wird auf Wesensfestigkeit geprüft
Ein tödlicher Angriff durch einen American Bully XL in Lohne (Niedersachsen) hat eine Untersuchung des Verhaltens des Tieres ausgelöst. Der Hund, der derzeit in einem Tierheim untergebracht ist, wird zunächst veterinärmedizinisch untersucht, bevor ein verpflichtender Wesenstest über sein weiteres Schicksal entscheidet. Die Behörden werden dann festlegen, ob das Tier unter Auflagen gehalten, an einen neuen Halter vermittelt oder eingeschläfert werden muss.
Der Vorfall ereignete sich, als ein Mann in Lohne von seinem eigenen American Bully XL tödlich verletzt wurde. Nach der Tragödie ordnen die örtlichen Behörden die Unterbringung des Hundes in einem Tierheim an, wo er zunächst einer tierärztlichen Kontrolle unterzogen wird.
Im nächsten Schritt folgt eine Wesensprüfung – ein standardisiertes Verfahren nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten gefährlicher Hunderassen. Der Test wird von einem zugelassenen Tierarzt mit spezieller Ausbildung durchgeführt und bewertet Aggression, Gehorsam sowie das Sozialverhalten des Hundes. Die Prüfung dauert etwa eine Stunde und umfasst ein Gespräch mit dem Halter, Verhaltensbeobachtungen und die Simulation von Alltagssituationen.
Anders als in einigen anderen Bundesländern stuft Niedersachsen Hunde nicht automatisch aufgrund ihrer Rasse als gefährlich ein. Stattdessen werden solche Tests erst nach Vorfällen mit Bissen oder Verletzungen eingeleitet. Besteht der Hund die Prüfung, darf er unter strengen Auflagen zu seinem Besitzer zurückkehren – etwa mit Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit, einer Haftpflichtversicherung und einer obligatorischen Chip-Kennzeichnung. Fällt er durch und wird als Gefahr eingestuft, kann dies die Einschläferung zur Folge haben. Der Test muss innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Antragstellung abgeschlossen sein. Bei Erfolg erhält der Halter eine Ausnahmegenehmigung, die es ihm erlaubt, den Hund unter Aufsicht zu behalten.
Das Ergebnis des Wesenstests wird über die Zukunft des Tieres entscheiden: Bei Bestehen könnte es unter strengen Kontrollen bei seinem Besitzer bleiben, bei Durchfallen drohen entweder eine Vermittlung an einen spezialisierten Halter mit Sondergenehmigung oder die Einschläferung. Das Vorgehen spiegelt den Ansatz Niedersachsens wider, das Verhalten eines Hundes individuell zu bewerten – und nicht pauschal nach Rasse zu urteilen.






