23 March 2026, 20:29

Neue PQ-Regeln für Apotheken: Was sich seit März 2023 bei Hilfsmitteln ändert

Ein Apothekeregal mit verschiedenen Schachteln und Beh├Ąltern voller Medikamente in ordentlicher Anordnung.

Neue PQ-Regeln für Apotheken: Was sich seit März 2023 bei Hilfsmitteln ändert

Neue Regeln für die Abgabe von Hilfsmitteln: Seit 1. März 2023 gelten geänderte Vorgaben für Apotheken

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Seit dem 1. März 2023 gelten neue Bestimmungen für die Abgabe von medizinischen Hilfsmitteln, die die Handhabung der Vorqualifizierungsanforderungen (PQ) in Apotheken verändern. Die Agentur für Vorqualifizierung (AfPQ) betont, dass nicht alle Hilfsmittel von den Regelungen ausgenommen sind – trotz einiger Verwirrung unter Apothekeninhabern.

Die aktualisierten Vorschriften, die im Rahmen von Vereinbarungen mit der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) eingeführt wurden, unterteilen medizinische Hilfsmittel nun in zwei Kategorien: "apothekenübliche" und "nicht-apothekenübliche" Produkte. Apotheken, die Hilfsmittel der ersten Gruppe abgeben – etwa einfache Wundversorgungsartikel oder Standard-Mobilitätshilfen –, benötigen dafür keine PQ-Prüfung oder Vertragsregistrierung mehr (Anhang 1A). Bei "nicht-apothekenüblichen" Produkten wie Absauggeräten, Badehilfen, Verbandsmaterialien oder Therapieknetmasse (Kategorie 32A) bleiben die PQ-Pflicht und eine aktive Vertragsanbindung (Anhänge 1B bis 1L) jedoch weiterhin erforderlich.

Die AfPQ warnte, dass die Abrechnung von Hilfsmitteln ohne gültige Vorqualifizierung zu finanziellen Rückforderungen oder dem Verlust der Kostenerstattung in bestimmten Versorgungsbereichen führen könne. Die Behörde wies zudem darauf hin, dass kein Hilfsmittel der Kategorie 32A bisher von diesen Kontrollen ausgenommen war. Um den Übergang zu erleichtern, bietet die AfPQ Unterstützung an, damit Apotheken die PQ schnell und kostengünstig erlangen können.

Doch nicht alle Apothekeninhaber begrüßen die Änderungen. Ein Betreiber in Niedersachsen kritisierte die AfPQ für "aggressive Werbe-E-Mails" und bezeichnete das Vorgehen als "aufdringlich".

Das neue System verlangt von Apotheken, bei jedem abgegebenen Hilfsmittel zu prüfen, ob es unter die "apothekenüblichen" oder "nicht-apothekenüblichen" Regelungen fällt. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen, während die AfPQ weiterhin ihre Dienstleistungen bewirbt, um eine reibungslose Vorqualifizierung zu gewährleisten.

Quelle