Hubigs Reform soll Feminizide künftig als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Leni SchröderHubigs Reform soll Feminizide künftig als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich für eine Reform des Strafgesetzbuchs ein, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte künftig konsequent als Mord zu ahnden. Mit der geplanten Änderung sollen sogenannte „Feminizide“ und andere Formen geschlechterbasierter Gewalt explizit erfasst werden. Ziel ist es, bestehende Lücken in der Strafverfolgung solcher Taten zu schließen.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Motiven bereits als Mord gewertet werden. Dennoch enden vergleichbare Fälle mitunter nur mit einer Verurteilung wegen Totschlags – was mildere Strafen und eine garantierte Entlassung nach sich zieht. Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, den Mordtatbestand auf Tötungen auszuweiten, bei denen das Geschlecht des Opfers das alleinige Motiv darstellt.
Derzeit ermöglicht nur eine Mordverurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Totschlag hingegen sieht festgelegte Haftzeiten mit späterer Entlassung vor. Die Ministerin argumentiert, dass Tötungen, die ausschließlich darauf beruhen, dass das Opfer eine Frau ist, automatisch als Mord eingestuft werden müssten.
Wird die Reform verabschiedet, drohen bei geschlechterbasierten Tötungsdelikten künftig deutlich härtere Strafen. Gerichte hätten dann keinen Spielraum mehr, solche Fälle zu Totschlag herabzustufen. Die Neuregelung würde die Strafzumessung an die besondere Schwere von Taten anpassen, die durch geschlechtsspezifische Motive geprägt sind.






