Gericht kippt NPD-Auflagen: Braunschweiger Urteil setzt neue Grenzen für Behörden
Leni SchröderGericht kippt NPD-Auflagen: Braunschweiger Urteil setzt neue Grenzen für Behörden
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Auflagen für eine Kundgebung der rechtsextremen NPD gekippt. Das Urteil schränkt ein, wie Behörden Kleidung und Parolen mit Bezug zu verbotenen NS-Organisationen reglementieren dürfen. Die Stadtverwaltung akzeptierte die Entscheidung, äußerte jedoch Enttäuschung über die Folgen.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hob Teile der von der Stadt verhängten Beschränkungen für die NPD-Veranstaltung auf. Die Richter urteilten, dass Verbote für Kleidung mit teilweise verdeckten Abkürzungen verbotener NS-Gruppen zu weit gingen. Zudem strichen sie das Verbot von Parolen, die verbotene Parteien aus der NS-Zeit verherrlichen oder wiederbeleben.
Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Tobias Pollmann, Leiter der öffentlichen Ordnung in Braunschweig, nannte die Entscheidung bedauerlich, betonte jedoch, sie müsse respektiert werden. Er verwies auf den engen rechtlichen Spielraum bei der Regulierung solcher Versammlungen – selbst in sensiblen Fällen.
Die Stadt hatte gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt. Doch das höhere Gericht bestätigte die ursprüngliche Entscheidung und ließ die Beschränkungen damit endgültig fallen.
Die Konsequenz: Die Stadt darf bei der NPD-Kundgebung keine Verbote für bestimmte Kleidungsstücke oder Parolen mehr durchsetzen. Behörden müssen nun Symbole und Äußerungen dulden, die zuvor als inakzeptabel galten. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie weit Kommunen bei der Einschränkung rechtsextremer Versammlungen gehen dürfen.






