EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – Revolution im Sexualstrafrecht
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution zum Thema sexueller Konsens verabschiedet und damit den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" eingeführt. Mit diesem Schritt sollen in ganz Europa klarere rechtliche Schutzmechanismen für Opfer sexualisierter Gewalt geschaffen werden. Mehrere EU-Länder, darunter Schweden, Belgien und Frankreich, haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt oder prüfen diese derzeit.
Die Resolution ist das Ergebnis jahrelanger Debatten darüber, wie Zustimmung rechtlich definiert werden soll. Nach dem "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gilt Schweigen oder das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung als Ablehnung. Dies steht im Gegensatz zum älteren "Nein heißt Nein"-Modell, das Deutschland 2016 einführte, das von Kritiker:innen jedoch als zu mehrdeutig bewertet wird.
Der Beschluss der EU wurde auch durch viel beachtete Fälle wie den von Gisele Pelidot vorangetrieben, die Schwachstellen in den bestehenden Gesetzen offenbarten. Die Resolution stellt zudem klar, dass Zögern, Körpersprache oder Widerwillen auf mangelnde Zustimmung hindeuten können – selbst ohne verbale Ablehnung.
Bisher hat die Resolution vor allem symbolischen Charakter, könnte aber später für die Mitgliedstaaten verbindlich werden. Länder wie Schweden und Spanien wenden die "Nur Ja heißt Ja"-Regelung bereits an, während andere, darunter Italien und Dänemark, nun über ähnliche Reformen nachdenken.
Ziel der EU-Resolution ist es, die Standards für sexuellen Konsens in Europa zu vereinheitlichen. Wird sie in nationales Recht umgesetzt, müssten alle Mitgliedstaaten ihre Gesetzgebung an die strengere Definition anpassen. Dies könnte zu einem besseren Schutz für Betroffene und klareren Richtlinien in Gerichtsverfahren führen.






