Bundesverwaltungsgericht verweist Theater-Lärmstreit zurück an OVG Münster
Mila VoigtNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesverwaltungsgericht verweist Theater-Lärmstreit zurück an OVG Münster
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Freien Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt steht eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung.
Der Konflikt begann, als ein Anwohner die Genehmigung beantragte, Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Volksbühne in eine Wohnung umzuwandeln. Die Betreiber des Theaters, der Verein Freie Volksbühne, lehnten die Pläne ab. Sie argumentierten, dass Lärm von Aufführungen den neuen Mieter stören würde und ihre eigenen Aktivitäten rechtlich geschützt seien.
Das Oberverwaltungsgericht Münster gab zunächst dem Theater recht. Es verhinderte die Genehmigung mit der Begründung, dass der Lärm der Vorstellungen zu unzumutbaren Belästigungen führen würde. Der Fall wurde jedoch später vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gebracht.
Diese Woche entschieden die Leipziger Richter, dass das Münstersche Gericht nicht alle relevanten Tatsachen ausreichend geprüft habe. Sie ordneten eine neue Verhandlung an, um die Beweislage erneut zu bewerten, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.
Der Streit wird nun nach Münster zurückverwiesen, wo eine weitere Prüfung stattfinden soll. Das Gericht muss klären, ob der Spielbetrieb des Theaters Vorrang vor den Umbauplänen des Anwohners hat. Ein endgültiges Urteil hängt von einer detaillierteren Untersuchung der Lärmbelastung und der bestehenden rechtlichen Schutzbestimmungen ab.






