Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole
Leni SchröderBrandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole
Die Landesregierung Brandenburgs bereitet ein Neutralitätsgesetz vor, das Richtern und Staatsanwälten verbietet, religiöse oder politische Symbole im Gerichtssaal zu zeigen. Der Vorstoß folgt anhaltenden Debatten in Deutschland über religiöse Kleidung von Beamten. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt, um die Unparteilichkeit der Justiz zu wahren.
Der Gesetzentwurf geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zurück. Damals entschied das Gericht, dass sichtbare religiöse Symbole bei Amtsträgern das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz untergraben könnten. Die rot-schwarze Koalition in Brandenburg nahm die Maßnahme in ihren Koalitionsvertrag auf, um den Anschein von Befangenheit in Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Nach den neuen Regeln wären Gegenstände wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze während der Verhandlung verboten. Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes bekannt gegeben.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Vorschlag. Er regte an, das Verbot auch auf Laienrichter und sogar Tattoos auszuweiten. Kirschnick verwies auf einen Fall, in dem eine Referendarin in Brandenburg darum bat, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen, und stattdessen einer aufsichtsführenden Staatsanwältin zugewiesen wurde.
In Deutschland gibt es immer wieder Streitigkeiten über religiöse Symbole, insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Das Brandenburgische Gesetz reiht sich in bestehende Regelungen anderer Bundesländer ein und unterstreicht den bundesweiten Trend zu strengerer Neutralität im öffentlichen Dienst.
Die geplante Regelung wäre ein weiterer Schritt in Deutschlands Bemühungen, die Neutralität der Justiz zu standardisieren. Falls das Gesetz verabschiedet wird, schließen sich Brandenburgs Gerichte denen in Berlin und anderen Bundesländern an, die sichtbare religiöse oder politische Symbole bereits einschränken. Die Umsetzung hängt von weiteren legislativen Schritten und der Zustimmung ab.






