BGH wehrt Klimaklagen ab: Mercedes und BMW dürfen Verbrenner nach 2030 weiter verkaufen
Emilia NeumannBGH wehrt Klimaklagen ab: Mercedes und BMW dürfen Verbrenner nach 2030 weiter verkaufen
Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Klagen abgewiesen, die Mercedes-Benz und BMW den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor nach 2030 untersagen sollten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bestätigt damit frühere Entscheidungen gegen die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass kein konkretes CO₂-Budget einzelnen Unternehmen zugewiesen worden sei, was die rechtliche Grundlage für die Forderungen der Organisation schwäche. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Autobauer gezwungen werden könnten, bis November 2030 schrittweise aus der Produktion von Verbrennungsmotoren auszusteigen.
Die DUH hatte argumentiert, dass strengere Maßnahmen notwendig seien, um die Klimaziele zu erreichen. Mit dem Urteil können BMW und Mercedes-Benz jedoch auch nach dem geplanten Stichtag weiterhin Benzin- und Diesel-Fahrzeuge verkaufen. Beide Hersteller haben bisher keine Anzeichen dafür gegeben, ihre Produktionspläne infolgedessen anzupassen.
BMW und Mercedes-Benz begrüßten die Entscheidung in Stellungnahmen und bezeichneten sie als wichtige Rechtssicherheit für Unternehmen in Deutschland. Offengeblieben ist, ob Umweltverbände weitere rechtliche Schritte einleiten werden – damit bleibt die Möglichkeit künftiger Klagen bestehen.
Das Urteil beseitigt eine akute juristische Bedrohung für die deutsche Automobilbranche. Mercedes-Benz und BMW können nun ohne die Gefahr eines erzwungenen Verbots für Verbrenner ab 2030 planen. Die Entscheidung setzt zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Verfahren zur unternehmerischen Klimaverantwortung.






