14 April 2026, 18:16

Zeitumstellung 2026: Wer verliert Lohn – und wer muss länger arbeiten?

Balkendiagramm, das wöchentliche Arbeitsstunden von Menschen zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Zeitumstellung 2026: Wer verliert Lohn – und wer muss länger arbeiten?

In der Nacht vom 28. auf den 29. März werden die Uhren vorgestellt – um 2:00 Uhr springt die Zeit direkt von 1:59 Uhr auf 3:00 Uhr. Diese Umstellung hat Auswirkungen auf Arbeitszeiten und Löhne, die je nach Arbeitsvertrag und betrieblichen Regelungen unterschiedlich ausfallen. Nicht alle Beschäftigten werden die gleichen Folgen für ihr Gehalt oder ihren Dienstplan spüren.

Für Angestellte mit festem Monatsgehalt ändert sich durch die Zeitumstellung nichts an ihrer Bezahlung. Ihre Verträge sehen bereits gelegentliche Schwankungen der Arbeitsstunden vor, sei es durch Überstundenausgleich, Arbeitszeitkonten oder integrierte Kompensationsmodelle.

Stundenweise beschäftigte Mitarbeiter könnten hingegen ein schmaleres Gehalt erhalten, sofern keine besonderen betrieblichen Vereinbarungen bestehen. Ohne vorherige Absprachen darf die verlorene Stunde nicht einseitig vom Arbeitgeber nachgeholt werden. Überstunden dürfen nur angeordnet werden, wenn sie vergütet werden – es sei denn, der Vertrag regelt etwas anderes.

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Wenn die Uhren am 24. auf den 25. Oktober 2026 wieder zurückgestellt werden, müssen manche Arbeitnehmer möglicherweise eine Stunde länger arbeiten. Ob das der Fall ist, hängt vom jeweiligen Vertrag oder den betrieblichen Richtlinien ab. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auch bitten, bis zum Ende einer geplanten Schicht zu bleiben, um den reibungslosen Ablauf von Dienstleistungen zu gewährleisten.

Bestehende Vereinbarungen decken gelegentliche Überstunden oft bereits ab – etwa durch Freizeitausgleich oder Zusatzvergütung. Fehlen jedoch klare Regelungen, dürfen Unternehmen ihre Beschäftigten nicht zwingen, die fehlende Stunde bei der Zeitumstellung im März nachzuarbeiten.

Die Umstellung im März wirkt sich je nach Branche unterschiedlich auf Löhne und Arbeitszeiten aus. Festangestellte mit Gehaltsvertrag bleiben unberührt, während Stundenkräfte unter Umständen weniger verdienen, sofern ihre Verträge die Zeitverschiebung nicht berücksichtigen. Arbeitgeber müssen sich bei Anpassungen der Dienstpläne oder zusätzlichen Arbeitszeiten an die bestehenden Abmachungen halten.

Quelle