Wolfenbüttel streicht kommunale Grabpflege – was das für Anwohner bedeutet
Mila VoigtWolfenbüttel streicht kommunale Grabpflege – was das für Anwohner bedeutet
Stadtrat von Wolfenbüttel stimmt nächste Woche über Ende der kommunalen Grabpflege ab
Nächste Woche entscheidet der Stadtrat von Wolfenbüttel über einen Vorschlag, die städtischen Dienstleistungen zur Grabpflege einzustellen. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2023 in Kraft treten und markieren damit eine Neuausrichtung in der Verwaltung der Friedhofsunterhaltung. Saisonale Pflegekräfte werden nicht mehr nachbesetzt, wenn Stellen durch natürliche Fluktuation frei werden.
Die Stadt plant zudem, keine neuen Verträge für die private Grabpflege auf ihren Friedhöfen mehr anzubieten. Bestehende Einzel- und Jahreswartungsverträge laufen weiter, werden aber über das Jahr 2026 hinaus nicht verlängert. Die Verwaltung prüft, ob langfristige Verträge unter Einhaltung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen an externe Anbieter übertragen werden können.
Die Stadtverwaltung wird aktuelle Vertragsinhaber beim Wechsel zu privaten Dienstleistern unterstützen. Die Beratung soll fair und wettbewerbsorientiert erfolgen. Anpassungen bei bestehenden Verträgen werden mit der gebotenen Sorgfalt und Respekt behandelt.
Ziel der Maßnahme ist es, Personalkosten zu senken und die Mitarbeiterzahl verantwortungsvoll zu reduzieren. Die Grabpflege ist in Wolfenbüttel eine freiwillige Leistung der Kommune und keine gesetzliche Pflicht.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Ausgaben zu verringern und gleichzeitig einen reibungslosen Übergang für Betroffene zu gewährleisten. Bestehende Verträge laufen bis zu ihrem Ablauf weiter, eine Verlängerung über 2026 hinaus ist jedoch ausgeschlossen. Die Entscheidung des Rates wird die Zukunft der Grabpflege in der Stadt prägen.






