Wildes Wachstum von Windkraftanlagen sollte vermieden werden

Admin User
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Ein Wohngebiet mit Häusern, Bäumen und Autos auf der Straße, mit Türmen und einer Windmühle im Hintergrund.

Wildes Wachstum von Windkraftanlagen sollte vermieden werden

Der Kreistag des Heidekreises hat neue Regeln für die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie beschlossen. Die Entscheidung folgt auf eine landesweite Analyse, die 16.509 Hektar potenziell geeignete Flächen für Windräder identifizierte. Die Behörden streben nun an, bis 2026 mindestens 5.976 Hektar – entsprechend 3,18 Prozent der Gesamtfläche des Landkreises – auszuweisen.

Der Schritt erfolgt nach kontroversen Debatten über Abstandsregelungen und Bedenken wegen überhöhter Vorgaben für Waldgebiete.

Der Rat verabschiedete einen detaillierten Kriterienkatalog zur Bewertung möglicher Standorte. Die Liste wurde mit breiter Mehrheit angenommen, wobei sich vier Abgeordnete der Grünen enthielten und vier Mitglieder – drei von der AfD und ein SPD-Vertreter – dagegen stimmten.

Ein zentraler Streitpunkt war der Vorstoß der Grünen für eine einheitliche Mindestdistanz von 750 Metern zwischen Windrädern und Wohnhäusern, der letztlich abgelehnt wurde. Gleichzeitig plädierte die FDP für eine geringere Quote als ursprünglich geplant und verwies dabei auf die stark bewaldete Landschaft des Landkreises. Elf Kommunalpolitiker, darunter Jens Grote, hatten zuvor die Landesregierung aufgefordert, die Ziele zu senken, da sie für die Region unrealistisch seien.

Ohne die ausgewiesenen Zonen könnten Projektierer eine rechtliche Lücke ausnutzen. Dies würde es ermöglichen, bis zur Erfüllung der Landesquote unkontrolliert Windräder im ländlichen Raum zu errichten. Die neuen Regeln eröffnen zudem die Möglichkeit, auch in minderwertigen Nadelwäldern Windkraftanlagen zu bauen und so das Potenzial an Standorten zu erweitern.

Die Analyse des Fraunhofer-Instituts bildete die Grundlage für die Entscheidung. Der Bericht wies 16.509 Hektar als prinzipiell geeignet aus, wobei bis zum Stichtag 2026 jedoch nur ein Bruchteil davon zu Vorranggebieten erklärt wird.

Die beschlossenen Kriterien werden die Auswahl der 5.976 Hektar für die Windenergie bis 2026 steuern. Damit werden 3,18 Prozent der Fläche des Heidekreises abgedeckt – ein Kompromiss zwischen landesweiten Vorgaben und lokalen Belangen. Die Regelung soll eine unkontrollierte Bebauung verhindern und gleichzeitig die Ziele der Energiewende erfüllen.