Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Emilia NeumannWie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Deutschlands erbitterter „Flaggenstreit“ erreichte einen Wendepunkt am 5. Mai 1926, als Reichspräsident Paul von Hindenburg die Zweite Flaggenverordnung erließ. Der Erlass sollte einen langwierigen Konflikt um die nationalen Symbole beilegen – einen Streit, der die politischen Gräben seit den frühen Jahren der Weimarer Republik vertieft hatte.
Die Entscheidung folgte auf Jahre gescheiterter Kompromissversuche, in denen verfeindete Lager darum rangen, ob die Flagge die kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot oder die republikanischen Schwarz-Rot-Gold tragen sollte. Die Ursprünge des Konflikts reichten bis in die Umbruchsjahre 1918/19 zurück, als der Sturz der Monarchie Deutschland spaltete. Die Parteien der „Weimarer Koalition“ – Sozialdemokraten, Liberale und Zentristen – führten Schwarz-Rot-Gold als Nationalfarben ein. Konservative und Nationalisten hingegen hielten an dem alten Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs fest.
Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatte sich die Spaltung verhärtet. Ein „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ stand einem „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“ gegenüber. Selbst die Kommunisten, einst gleichgültig, unterstützten nun die republikanische Trikolore. Das alliierte Verbot des Anschlusses Österreichs radikalisierte die Lager weiter – die Rechte drängte auf die Wiederherstellung der kaiserlichen Flagge.
Der Reichskunstwart Edwin Redslob sollte einen einheitlichen Entwurf finden, scheiterte jedoch. Ein früherer Kompromiss der Nationalversammlung – eine Handelsflagge, die beide Farbgebungen verband – hatte die Spannungen kaum gemildert. Hindenburgs Wahlsieg 1925 ermutigte die Rechte, im Flaggenstreit eine endgültige Entscheidung zu erzwingen.
Die daraus resultierende Zweite Flaggenverordnung verfügte, dass deutsche Vertretungen außerhalb Europas sowohl die schwarz-rot-goldene Nationalflagge als auch die Handelsflagge (Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben im Oberliek) hissen mussten. Die Maßnahme war eine kalkulierte Provokation, die die Linke und die Mitte zwingen sollte, die republikanischen Farben zu verteidigen. Doch der Streit schwelte weiter – ungelöst bis 1933.
Die Flaggenfrage wurde zum Symbol für die tieferen Brüche der Weimarer Republik. Beide Seiten deuteten sie als Loyalitätstest – entweder zur jungen Demokratie oder zur alten Ordnung. Die Verordnung beendete den Konflikt nicht, sondern zementierte die Flagge als dauerhaftes Spaltsymbol. Deutsche Botschaften im Ausland hissten zwei Flaggen und spiegelten damit eine Nation wider, die noch immer zwischen imperialer Vergangenheit und demokratischer Gegenwart zerrissen war. Der Streit blieb ungelöst, bis die Weimarer Republik selbst 1933 unterging.






