Volkswagen-Chef Oliver Blume scheitert mit Kürzungen vor Gericht

Volkswagen-Chef Oliver Blume scheitert mit Kürzungen vor Gericht
Volkswagen AG erleidet juristischen Rückschlag. Der Konzernchef Oliver Blume, der im September 2022 das Amt übernahm, steht wegen seiner Entscheidung in der Kritik, zugesagte Leistungen an Mitarbeiter nicht zu gewähren. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Klagen nicht organisierter Beschäftigter abgewiesen, die eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro sowie eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent ab Mai 2024 einforderte.
Die Gerichtsentscheidung folgt auf eine Ankündigung von Volkswagen AG im Februar 2024, wonach das Unternehmen die ursprünglich versprochenen Leistungen aufgrund notwendiger Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung nicht erbringen werde. Blume, dessen finanzpolitische Entscheidungen bereits zuvor auf Kritik stießen, hatte die Streichung der Leistungen verfügt. Die abgewiesenen Klagen stammten von Mitarbeitern ohne Gewerkschaftsbindung – ein Beschluss, der einen erheblichen Teil der Belegschaft betrifft.
Mit der Abweisung der Klagen erhalten die nicht organisierten Beschäftigten vorerst weder die zugesagte Inflationsprämie noch die Lohnerhöhung. Volkswagen AG und Blume werden weiterhin unter Beobachtung stehen, insbesondere mit Blick auf ihre finanziellen Weichenstellungen und deren Auswirkungen auf die Belegschaft.

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