Verbraucherin unterschreibt unwissentlich Glasfaser-Vertrag statt Beratungsprotokoll

Admin User
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Eine Marktszene mit Schals, die präsentiert werden, und einigen wenigen Menschen.

Verbraucherin unterschreibt unwissentlich Glasfaser-Vertrag statt Beratungsprotokoll

Eine Verbraucherin in Deutschland soll von der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH mit einer List dazu gebracht worden sein, einen Glasfaser-Vertrag zu unterschreiben. Das Unternehmen steht in der Kritik, die Frau durch die Vorstellung eines Dokuments als einfache "Beratungsniederschrift" statt als verbindlichen Handy-Vertrag getäuscht zu haben. Der Fall hat nun das Interesse von Verbraucherschutzorganisationen geweckt.

Ausgangspunkt des Vorfalls war ein Besuch eines Lünecom-Mitarbeiters in der Wohnung der Verbraucherin. Dieser gab an, sie unterschreibe lediglich ein unverbindliches Beratungsprotokoll – kurz darauf erhielt sie jedoch eine Vertragsbestätigung für ihren Handy-Vertrag. Eine schriftliche Zusammenfassung der Konditionen wurde ihr im Vorfeld nicht ausgehändigt, was gegen die Transparenzvorgaben des Telekommunikationsgesetzes verstößt.

Der Fall unterstreicht die Risiken von Haustürgeschäften und die Bedeutung klarer Vertragstransparenz für Handy-Verträge. Die internen Ermittlungen bei Lünecom laufen noch, während Verbraucherverbände weiter für strengere Schutzmaßnahmen plädieren. Betroffene Kunden werden derweil aufgefordert, bei unerwarteten Handy-Verträgen zügig zu handeln, falls sie diese widerrufen möchten.