Telekom wegen täuschender Kündigungshürden abgemahnt – was Verbraucher jetzt wissen müssen

Telekom wegen täuschender Kündigungshürden abgemahnt – was Verbraucher jetzt wissen müssen
Die Telekom Deutschland GmbH wurde offiziell abgemahnt, weil sie Kunden durch täuschende Methoden davon abhalten wollte, Verträge zu kündigen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erteilte die Abmahnung, nachdem sie manipulative Gestaltungselemente im Kündigungsschreiben des Unternehmens festgestellt hatte. Die Behörden werfen der Telekom vor, damit gegen Verbraucherschutzgesetze und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDA, ehemals Digital Services Act, DSA) zu verstoßen.
Im Mittelpunkt der Kritik steht das Online-Kündigungsformular der Telekom, das einen in Magenta gehaltenen Kasten mit der Frage enthält: „Wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen?“. Darunter werden mögliche Folgen einer Kündigung aufgelistet – darunter der Verlust der Mobilfunknummer und hohe Roaming-Gebühren im Ausland. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass diese Darstellung Verbraucher über ihre gesetzlichen Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz und der EU-Roaming-Verordnung irreführt.
Der Eingriff der Verbraucherzentrale unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich unfaireer Geschäftspraktiken bei digitalen Dienstleistungen. Die Telekom muss nun auf die Vorwürfe reagieren oder mit möglichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Fall zeigt, wie wichtig transparente Kündigungsverfahren für den Verbraucherschutz sind.

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