Teilhabe für schwerbehinderte Kinder in Niedersachsen: So klappt die Förderung

Admin User
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Kinder beim Spielen auf Spielgeräten in einem Park mit Bäumen im Hintergrund.

Teilhabe für schwerbehinderte Kinder in Niedersachsen: So klappt die Förderung

Kinder und Jugendliche mit schwerbehinderungen in Niedersachsen haben das Recht, gleichberechtigt an Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten teilzuhaben. Um dies zu ermöglichen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten – eine zentrale Rolle spielt dabei die Eingliederungshilfe. Zuständig für diese Leistung ist je nach Art der Behinderung entweder der Träger der Sozialhilfe oder der Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Der SoVD Niedersachsen bietet Beratung zu Eingliederungshilfe und weiteren Themen rund um Behinderung an. Eltern können die Förderung beim zuständigen Eingliederungshilfeträger beantragen, etwa beim örtlichen Jugend- und Familienamt. Die Voraussetzungen für die Gewährung sowie mögliche einkommensabhängige Abzüge können variieren und sind oft komplex. Daher wird Eltern empfohlen, sich von Beratungsstellen unterstützen zu lassen, um die Fördermöglichkeiten zu verstehen und Anträge korrekt zu stellen. Auch Begleitassistenzen, etwa durch Betreuungskräfte oder die Übernahme von niedersachsen ticket, können gefördert werden. So wird sichergestellt, dass Kinder mit Behinderungen uneingeschränkt an Aktivitäten teilhaben können. Der SoVD ist zudem Träger von elf Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) in ganz Niedersachsen. Diese Einrichtungen begleiten Familien bei der Orientierung im Förderdschungel und bieten konkrete Hilfestellung. Zusammenfassend lässt sich sagen: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Niedersachsen haben ein Recht auf Teilhabe an Freizeit, Sport und Kultur. Um dies zu verwirklichen, stehen Fördermittel zur Verfügung – insbesondere die Eingliederungshilfe. Eltern sollten sich beraten lassen, um die Möglichkeiten auszuschöpfen. Der SoVD Niedersachsen bietet hierzu Unterstützung an und unterhält landesweit elf EUTB-Beratungsstellen.