Streit um Windrad in Neuenkirchen: Energiekonzern setzt Turbine gegen Gemeindewillen in Betrieb

Streit um Windrad in Neuenkirchen: Energiekonzern setzt Turbine gegen Gemeindewillen in Betrieb
Ein langwieriger Streit um Windkraftanlagen in Neuenkirchen hat eine neue Wendung genommen. Der Energiekonzern European Energy hat kürzlich eine von zwei stillgelegten Turbinen wieder in Betrieb genommen – entgegen den Plänen der Gemeinde, beide Anlagen bis Mai 2022 abzuschalten. Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, ob die Windräder trotz abgelaufener Fördergelder weiterlaufen dürfen.
Die Turbine in der Nähe von Ilhorn stand zwar bei einer kürzlichen Fotoaufnahme still, wurde aber am vergangenen Wochenende wieder hochgefahren. European Energy begründet dies mit der Energiekrise, die durch den Ukraine-Krieg noch verschärft wurde, und sieht darin eine Rechtfertigung für die verlängerte Nutzung. Das Unternehmen behauptet zudem, einen Vertrag aus dem Jahr 2015 mit der Gemeinde rechtmäßig gekündigt zu haben, was ihm den Weiterbetrieb ermöglichen würde.
Die Gemeinde widerspricht dieser Darstellung. Die Verantwortlichen bestehen darauf, dass die ursprüngliche Vereinbarung die Stilllegung nach dem Auslaufen der EEG-Förderung vorsah. Sie haben die Kündigung des Vertrags durch European Energy angefochten und setzen sich weiterhin für eine Abschaltung der Turbine ein.
Die öffentliche Meinung scheint gespalten. Eine nicht bindende Umfrage ergab, dass 75 Prozent der Anwohner für den Weiterbetrieb der Anlagen sind. Als die lokalen Politiker jedoch über eine Verlängerung abstimmten, endete die Abstimmung mit einem Patt von 8 zu 8 – die Situation bleibt damit unverändert.
Unterdessen gab die Stadt Walldorf in einer separaten Entwicklung bekannt, sich bis Ende des Jahres aus dem European Energy Award-Programm zurückzuziehen.
Vorerst läuft die Turbine weiter, doch die rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen dauern an. European Energy pocht auf sein Recht, die Anlage zu betreiben, während der Gemeinderat von Neuenkirchen auf die Einhaltung des Stilllegungsdatums besteht. Die Entscheidung wird zeigen, ob das Windrad über die ursprüngliche Vereinbarung hinaus in Betrieb bleibt.

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Ein stillgelegtes Windrad dreht sich plötzlich wieder – doch die Gemeinde wehrt sich. Wer entscheidet über die Zukunft der Anlage in Zeiten der Energiekrise?

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