Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnungen von Antimilitarismus-Aktivisten nach Kunstprotest
Leni SchröderStaatsanwaltschaft durchsucht Wohnungen von Antimilitarismus-Aktivisten nach Kunstprotest
Die Staatschutzbehörden in Osnabrück haben die Wohnungen zweier Antimilitarismus-Aktivisten in Bissendorf durchsucht. Ruben G. und Franziska F., Mitglieder des Kollektivs Rausmetall, werden wegen Sachbeschädigung, Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung ermittelt. Die Durchsuchung dauerte zwei Stunden, wobei Beamte persönliche Gegenstände wie einen Laptop und Kleidung beschlagnahmten.
Der Vorwurf geht auf einen Vorfall im Januar zurück, als Rausmetall eine öffentliche Skulptur in Osnabrück veränderte. Die Aktivisten versahen die Statue mit einer Maske, die dem Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius ähnelte, und fügten eine Gipserektion hinzu. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Duo vor, eine Kette durchtrennt zu haben, die ein Floß sicherte, um an das Kunstwerk zu gelangen.
Die Polizei prüft nun, ob die Aktion gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verstößt, der die üble Nachrede und Verleumdung von Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt. Bei einer Verurteilung nach diesem Gesetz droht eine Mindesthaftstrafe von drei Monaten, falls die Tat als schädlich für die öffentliche Rolle des Betroffenen gewertet wird.
Während der Razzia beschlagnahmten die Beamten unter anderem einen USB-Stick, ein Kanupaddel und weitere persönliche Gegenstände. Ruben G. und Franziska F. haben inzwischen offiziell Beschwerde eingelegt und fordern Akteneinsicht. Sie halten die Durchsuchung für unverhältnismäßig und bezeichnen ihren Eingriff als künstlerischen Protest – nicht als Straftat.
Trotz der Anklage zeigen sich die beiden Aktivisten unbeeindruckt. Öffentlich erklärten sie, sie begrüßten einen möglichen Prozess, um sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.
Das Verfahren geht nun in die nächste Phase, in der die Staatsanwaltschaft über Anklagen wegen Verleumdung und Sachbeschädigung entscheidet. Bei einer Verurteilung drohen den Aktivisten Haftstrafen, abhängig von der Bewertung der Schwere der Tat durch das Gericht. Der Ausgang des Falls könnte zudem Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher künstlerischer Proteste nach deutschem Recht haben.






