SPD-Politiker warnt vor riskanten Cyberbefugnissen für deutsche Behörden
Leni SchröderSPD-Politiker warnt vor riskanten Cyberbefugnissen für deutsche Behörden
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, hat Bedenken gegen ein geplantes Gesetz geäußert, das deutschen Behörden neue Cyberbefugnisse einräumen soll. Der Gesetzentwurf würde es dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen – Maßnahmen, die Schätzl als möglichen Bruch internationaler Rechtsstandards warnt.
Schätzl forderte das Bundesinnenministerium auf, die Pläne für digitale Gegenangriffe, sogenannte Hackbacks, zu überdenken. Zwar unterstützt er Bestrebungen, die Cyberabwehr zu stärken, lehnt offensive Operationen jedoch entschieden ab. Sein Hauptkritikpunkt ist das Fehlen klarer rechtlicher Grenzen für solche Aktionen.
Der unbefugte Zugriff auf oder die Manipulation ausländischer Systeme ohne konkrete Beweise für deren Beteiligung an einem Angriff berge erhebliche Risiken, betont Schätzl. Er besteht darauf, dass das internationale Recht – einschließlich der Genfer Konventionen – das staatliche Handeln im Cyberraum leiten müsse. Maßnahmen dürften weder zivile Infrastruktur gefährden noch etablierte Normen verletzen, so seine Argumentation.
Der Abgeordnete fordert zudem eine präzise gesetzliche Definition, was unter einem Hackback zu verstehen ist. Ohne strenge Regelungen, warnt er, könnten solche Befugnisse missbraucht werden oder Konflikte auf unvorhersehbare Weise eskalieren lassen.
Schätzls Warnungen unterstreichen die Spannung zwischen der Stärkung der Cybersicherheit und der Einhaltung rechtlicher Grenzen. Der Gesetzentwurf bleibt umstritten, wobei Kritiker auf die Notwendigkeit klarer Schutzmechanismen pochen. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, wie weit Deutschland bei der Abwehr digitaler Bedrohungen gehen kann, ohne internationale Regeln zu überschreiten.






