Skiunfall des Geschäftsführers: Gericht lehnt Anerkennung als Berufsunfall ab

Urteil aus Niedersachsen: Skifahrt ist kein Geschäftsreise - Kein Arbeitsunfall - Skiunfall des Geschäftsführers: Gericht lehnt Anerkennung als Berufsunfall ab
Ein Geschäftsführer brach sich 2023 während eines Skiurlaubs in Österreich das Bein. Der Unfall führte zu einem Rechtsstreit darüber, ob die Verletzung als berufsbedingt anzusehen sei. Das Gericht entschied schließlich, dass es sich um einen privaten Vorfall ohne beruflichen Bezug handelte.
Die Reise war von einem anderen Unternehmen organisiert worden, wobei der Geschäftsführer der einzige Mitarbeiter seiner Firma war, der eingeladen wurde. Die Veranstaltung wurde als "ein paar entspannte Tage" beschrieben, womit der Freizeitcharakter deutlich wurde.
Mit dem Urteil bestätigt das Gericht, dass der Unfall nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stand. Die Verletzung des Geschäftsführers wird daher nicht als Berufsunfall anerkannt. Die Entscheidung präzisiert die Grenze zwischen privater Freizeit und beruflichen Pflichten in solchen Fällen.

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