Serengeti-Park verklagt Logistiker wegen Airbus-Fiasko und Millionenkosten
Emilia NeumannSerengeti-Park verklagt Logistiker wegen Airbus-Fiasko und Millionenkosten
Serengeti-Park in Hodenhagen verklagt Logistikunternehmen wegen fehlerhafter Machbarkeitsstudie
Der Serengeti-Park in Hodenhagen hat rechtliche Schritte gegen ein Logistikunternehmen eingeleitet, das eine fehlerhafte Machbarkeitsstudie erstellt haben soll. Im Mittelpunkt des Streits steht der Transport eines ausgemusterten Airbus, der zu einem Restaurant mit 200 Plätzen umgebaut werden sollte. Der Park wirft dem Unternehmen vor, dass die mangelhafte Studie zu jahrelangen Verzögerungen und explodierenden Kosten geführt habe.
Der Airbus, einst als Regierungs- und Truppentransporter unter dem Namen Kurt Schumacher im Einsatz, war für den Umbau zu einer gastronomischen Attraktion erworben worden. Die Pläne sahen vor, etwa 150 Gäste im Inneren der Maschine und weitere 50 draußen zu bewirten. Doch der Parkbesitzer erklärt, er hätte das Flugzeug niemals gekauft, hätte er das volle Ausmaß der bevorstehenden Herausforderungen gekannt.
Erst Ende Oktober 2025 konnte der Transport nach einer dreitägigen Reise auf einem Schwerlasttransporter durchgeführt werden. Die Route führte jedoch durch drei geschützte Landschaftsgebiete, für die Sondergenehmigungen erforderlich waren – ein Punkt, den die ursprüngliche Studie nicht berücksichtigt hatte. Diese Unterlassung löste vier Jahre voller Rechtsstreitigkeiten und steigender Kosten aus, darunter Mietgebühren für den Flughafen sowie teure Gutachten.
Das Logistikunternehmen weist jede Verantwortung von sich und betont, seine Studie habe sich ausschließlich auf die technischen Aspekte des Transports beschränkt. Der Serengeti-Park hingegen fordert nun 2,4 Millionen Euro Schadensersatz. Die Klage argumentiert, dass die fehlenden Angaben im Bericht direkt für die langwierigen Verzögerungen und die finanzielle Belastung verantwortlich seien.
Das Verfahren geht nun in die nächste Runde, wobei der Park die 2,4 Millionen Euro für die entstandenen Mehrkosten einklagt. Entscheidend wird sein, ob die Machbarkeitsstudie des Logistikunternehmens Warnungen vor den Schutzgebieten hätte enthalten müssen. Das Urteil könnte Präzedenzfall für die Bewertung künftiger Großtransport-Projekte werden.






