Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Leni SchröderSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung durch neues Selbstbestimmungsgesetz
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Anpassungen ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, um ihre amtlichen Eintragungen korrigieren zu lassen.
Die Reform wird von offizieller Seite weitgehend positiv aufgenommen. Der Fachverband der Standesämter bezeichnete die Neuerungen als einen "wichtigen Fortschritt". Fast alle Anträge stammten von Erwachsenen, nur etwa 40 betrafen Minderjährige.
Bei den meisten Fällen von Minderjährigen handelte es sich um Übergänge von weiblich zu männlich. Nur vier Personen beantragten später eine zweite Änderung nach ihrer ersten Aktualisierung. Gleichzeitig gab es auch Bedenken, darunter einen Verdachtsfall auf Missbrauch im Zusammenhang mit dem neuen System.
Als Reaktion prüft der Verband mögliche Anpassungen. Eine der diskutierten Optionen ist eine fünfjährige Wartefrist für Geschlechtsänderungen nach einer Verurteilung wegen einer Straftat.
Das Gesetz ist nun seit mehreren Monaten in Kraft. Während die Mehrheit der Fälle reibungslos ablief, beobachten die Behörden die Auswirkungen genau. Künftige Änderungen sollen den Zugang erleichtern, ohne dabei Schutzmechanismen gegen Missbrauch zu vernachlässigen.






