Rechtswissenschaftler fordert Reform: Warum Schwarzfahren oft zu hart bestraft wird
Mila VoigtRechtswissenschaftler fordert Reform: Warum Schwarzfahren oft zu hart bestraft wird
Schwarzfahren bleibt ein umstrittenes Thema im deutschen Rechtssystem. Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister übt scharfe Kritik an der aktuellen Handhabung von Fällen ohne gültigen Fahrtausweis. Seine Analysen zeigen: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe geht mittlerweile allein auf Schwarzfahren zurück.
Frister wirft dem geltenden Recht vor, strafrechtliche Sanktionen nicht als letztes Mittel einzusetzen. Seiner Ansicht nach sollten nur wirklich verwerfliche Verhaltensweisen strafrechtlich verfolgt werden. Doch im aktuellen System kann selbst geringfügiges Schwarzfahren durch Erzwingungshaft zu einer Inhaftierung führen.
Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit lehnt er jedoch ab. Auch dies könnte, warnt er, im Extremfall zu Haftstrafen führen. Stattdessen schlägt er gezielte Reformen vor, um die Gerichte von Bagatellfällen zu entlasten.
Frister plädiert dafür, einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – nicht als Straftat zu werten. Er sieht darin vielmehr eine zivilrechtliche Vertragsverletzung und kein schwerwiegendes Delikt. Bei Schwarzfahren im Fernverkehr hält er strafrechtliche Konsequenzen jedoch weiterhin für vertretbar.
Die Zahlen aus dem Jahr 2024 belegen, dass jede achte Schwarzfahrer-Meldung den Fernverkehr betraf. Eine vollständige Streichung des § 265a StGB lehnt Frister ab, doch er pocht auf Reformen, um unnötige Verfahren zu reduzieren.
Seine Vorschläge zielen darauf ab, die deutsche Rechtspraxis bei Schwarzfahrerdelikten neu auszurichten. Im Mittelpunkt steht dabei, Strafverfolgung auf schwere Verstöße zu beschränken und gleichzeitig die Justiz zu entlasten. Die Debatte um eine Reform des § 265a StGB dauert an – mit der Wahrscheinlichkeit, dass Fernverkehrsdelikte auch künftig strenger geahndet werden.






