21 January 2026, 17:24

Prozess um Küsse gegen den Willen: Zwei Männer vor Gericht in Hannover

Ein Mann im Anzug und Krawatte sitzt an einem Tisch mit Namensschild und Mikrofon, trägt eine Brille und spricht vor dem Senate Judiciary Committee auf dem Capitol Hill, mit dunklem Hintergrund und wenigen anderen Personen.

Schützen küssen Polizistin - Prozess wegen Belästigung - Prozess um Küsse gegen den Willen: Zwei Männer vor Gericht in Hannover

Zwei Männer im Alter von 44 und 34 Jahren müssen sich vor dem Landgericht Hannover wegen des Vorwurfs verantworten, eine Polizistin ohne deren Zustimmung geküsst zu haben. Der Vorfall ereignete sich während des traditionellen Schützenausmarschs im Juli 2021. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, die Beamtin durch die ungewollte Annäherung emotional stark belastet zu haben.

Den Angeschuldigten wird sexuelle Belästigung vorgeworfen: Sie sollen der Polizistin den Oberarm gepackt und sie gegen ihren Willen auf beide Wangen geküsst haben. Der Vorfall spielte sich vor Publikum beim Schützenausmarsch ab, einem der größten Volksfeste Hannovers. Die betroffene Beamtin gab später an, sich durch die unerwünschte Berührung tief verletzt zu gefühlt zu haben.

Für die Verhandlung wurden 14 Zeugen geladen. Beide Angeklagten hatten zuvor Strafbefehle abgelehnt, wodurch es zu einem vollständigen Prozess kam. Die Verhandlungen beginnen am 29. Januar. Der Schützenausmarsch selbst war 2021 durch eine Folge der Krimireihe Tatort überregional bekannt geworden: Die Episode griff einen fiktiven Kriminalfall auf, der von realen Ereignissen inspiriert war – darunter ein gescheiterter Entführungsversuch mit tödlichem Ausgang, der lose auf dem Fall Maria Bögerl von 1994 bei Walsrode basierte. Der aktuelle Prozess konzentriert sich jedoch ausschließlich auf die angebliche Belästigung der Polizistin während des Festes 2021.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob es sich um sexuelle Belästigung handelte. Bei einer Verurteilung drohen den Männern Strafen nach deutschem Recht. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die nicht einvernehmliche körperliche Übergriffe selbst in öffentlichen Situationen nach sich ziehen können.