Peter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform: "Vernichtender Schlag für ernste Musik"
Mila VoigtPeter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform: "Vernichtender Schlag für ernste Musik"
Der Komponist und Verleger Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, eingeleitet. Er reichte eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein, um eine geplante Reform der Kulturförderung zu stoppen – mit der Begründung, sie werde Komponisten ernster Musik schwer schaden.
Ruzicka wirft der GEMA als marktbeherrschendem Akteur vor, gegen Diskriminierungsverbote zu verstoßen. Die Organisation schränke den Zugang ernster Musik zu Fördermitteln und Vertriebskanälen unrechtmäßig ein, so sein Vorwurf. Kernpunkt seiner Klage ist die geplante Abschaffung eines Bewertungssystems für Komponisten, durch das sich deren durchschnittliche Jahreseinnahmen seiner Aussage nach um 70 Prozent verringern würden.
Die Änderungen, über die auf der GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 abgestimmt werden soll, seien laut Ruzicka irreversibel. Er bestehe darauf, dass es keine stichhaltige Begründung für die Reform gebe, und warnt, sinkende Tantiemen würden Nachwuchskomponisten die Erfüllung der Voraussetzungen für Stimmrechte unmöglich machen. Mit seinem juristischen Vorgehen fordert er ein sofortiges Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Abstimmung auszusetzen.
Ruzicka bezeichnet die Reform als einen "vernichtenden Schlag gegen die ernste Musik". Seine Argumente werden vom Deutschen Komponistenverband sowie internen GEMA-Daten gestützt, die angeblich die finanziellen Risiken für die Komponisten bestätigen.
Die Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt. Bei Erfolg könnte sie die Reform vor der Abstimmung 2026 stoppen. Das Ergebnis wird mitentscheiden, wie die GEMA künftig Fördergelder verteilt – und ob die ernste Musik ihr aktuelles Unterstützungsniveau behalten kann.






