Ostfriesisches Ehepaar muss 18.000 **Euro** wegen undeklarierter Einkünfte zurückzahlen

Ostfriesisches Ehepaar muss 18.000 **Euro** wegen undeklarierter Einkünfte zurückzahlen
Ein Ehepaar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro an Grundsicherungsleistungen zurückzahlen, nachdem ein Gericht urteilte, dass sie nicht deklarierte Einkünfte hatten. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen fällte am 16. Juli 2025 das Urteil, nachdem der Verdacht auf Schwarzarbeit aufgekommen war. Die Ermittlungen ergaben, dass das Paar nicht ausreichend mit den Behörden kooperiert hatte.
Der Fall nahm seinen Anfang, als das Hauptzollamt Oldenburg Unterlagen vorlegte, die auf undeklarierte Einnahmen hindeuteten. Die Kläger, die zwischen 2007 und 2013 Leistungen nach dem SGB II bezogen, wurden beschuldigt, ihr tatsächliches Einkommen verschwiegen zu haben. Die Frau war offiziell als Teilzeitkraft in der Küche gemeldet und gab an, lediglich 100 Euro monatlich zu verdienen.
Mit dem Urteil wird das Paar zur vollständigen Rückzahlung der 18.000 Euro verpflichtet. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf Zeugenaussagen und die mangelnde Mitwirkung der Kläger. Da keine klaren Aufzeichnungen vorliegen, bleibt das genaue Ausmaß des Betrugs unklar – doch die Rückforderungsanordnung bleibt bestehen.

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