Organspende-Reform: Soll das Widerspruchsmodell bis 2030 kommen?
Eine Gruppe von Abgeordneten verschiedener Parteien fordert eine grundlegende Reform des deutschen Organspende-Gesetzes. Bis 2030 soll ein Widerspruchsmodell eingeführt werden, bei dem alle Erwachsenen automatisch als potenzielle Spender gelten – es sei denn, sie lehnen dies aktiv ab. Der Vorschlag löst bereits jetzt eine Debatte über ethische Fragen und persönliche Rechte aus.
Die aktuellen Zahlen verdeutlichen die große Kluft zwischen Angebot und Nachfrage bei Spenderorganen. Im Jahr 2025 erhielten nur 3.150 Menschen ein Transplantat, während rund 8.200 Patienten weiter auf ein Spenderorgan warten. Allein in Berlin stehen über 400 Menschen auf der Warteliste; in der Stadt wurden in diesem Jahr bisher knapp 140 Transplantation durchgeführt.
Neuere Daten zeigen jedoch eine leichte Besserung bei den Spendenzahlen. Bis Ende Mai 2026 stiegen die Organspenden bundesweit um etwa 12 Prozent auf 1.405 – im Vergleich zu 1.253 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Berlin verzeichnete sogar einen noch deutlicher Anstieg: Von Januar bis Mai wurden 73 Spenderorgane erfasst, fast doppelt so viele wie die 39 im Vorjahreszeitraum.
Das geplante Widerspruchsmodell würde für alle volljährigen, einwilligungsfähigen Erwachsene gelten. Wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht, würde automatisch als potenzieller Spender eingestuft. Kritiker warnen jedoch, dass dieses Vorgehen grundlegende Rechte verletzen könnte, da es von einer Zustimmung ausgeht, statt sie aktiv einzuholen.
Die Reform steht nun vor einer intensiven Debatte im Bundestag. Sollte sie verabschiedet werden, wäre dies ein bedeutender Wandel in der deutschen Organspende-Politik. Bis dahin bleibt die Zahl der wartenden Patienten jedoch deutlich höher als die der verfügbaren Organe.






