Oldenburger Urteil gefährdet Existenz von Dutzenden Biogasanlagen
Ein Urteil des Landgerichts Oldenburg vom November 2023 hat Dutzende Betreiber von Biogasanlagen in finanzielle Unsicherheit gestürzt. Die Entscheidung, die sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 stützt, verändert die Berechnung von Fördergeldern für Anlagen, die Anschlussförderungen erhalten. Rund 50 Anlagen sind unmittelbar betroffen, doch viele weitere könnten gefährdet sein, sobald weitere Ausschreibungen vergeben werden.
Streitpunkt ist Paragraf 39g Absatz 6 des EEG 2023, der den "maßgeblichen Wert" definiert – die Grundlage für die Berechnung der Gesamtförderung. Das Gericht entschied, dass dieser Wert ausschließlich auf dem Durchschnitt der Zahlungen der drei Jahre vor dem Gebotsstichtag basieren muss, ohne Berücksichtigung der Marktpreise. Für Betreiber im Netzgebiet der EWE Netz GmbH hat diese Auslegung die Fördersätze unter die kostendeckende Schwelle gedrückt.
Besonders hart trifft es Biogasanlagen, die zwischen 2022 und 2025 in Ausschreibungen erfolgreich waren: Die Richter ignorierten die hohen Marktpreise der Jahre 2021 bis 2023. Da die Subventionen nun nicht mehr ausreichen, stehen viele Betreiber vor existenziellen Problemen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE, früher LEE) warnt, dass ohne rasche gesetzliche Nachbesserungen einige Anlagen in die Insolvenz rutschen könnten.
Deutschland zählt derzeit über 9.500 Biogasanlagen, davon speisten Anfang 2026 rund 272 Biomethan in die Gasnetze ein. Zwar ist die genaue Zahl der betroffenen Anlagen noch unklar, doch Branchenverbände betonen, dass sich die Folgen des Urteils ausweiten könnten, sobald weitere Anschlussförderungen bewilligt werden.
Die Oldenburg-Entscheidung setzt Biogasbetreiber unter sofortigen Handlungsdruck und erfordert schnelles Regierungshandeln. Ohne klarere Regelungen bleibt die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Anlagen fraglich. Der BEE und andere Akteure drängen auf Gesetzesänderungen, um flächendeckende Störungen im Sektor zu verhindern.