Oberlandesgerichte in Niedersachsen erlassen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung

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Eine Frau in Schutzbrille hält ein Baby, steht neben einem Jungen in einem grünen Kleid, mit Tischen, einer Violinschrift, einer Schale mit Würfeln und Ballons, während ein Mann rechts steht und Bäume im Hintergrund zu sehen sind.

Oberlandesgerichte in Niedersachsen erlassen gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung

In Niedersachsen sind neue Richtlinien für Kindes- und Ehegattenunterhalt eingeführt worden. Die Oberlandesgerichte der Region – Braunschweig, Celle und Oldenburg – haben die Regeln für das Jahr 2026 gemeinsam erarbeitet. Die sogenannten Niedersächsischen Leitlinien sollen eine einheitliche Rechtsprechung in Familiensachen gewährleisten.

Die Richtlinien wurden vom Oberlandesgericht Oldenburg bekannt gegeben und sind nun auf den Websites der Gerichte abrufbar. Sie regeln die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt, wobei Richter in Einzelfällen weiterhin Spielraum für eigene Entscheidungen haben. Trotz ihres Zwecks sind die Leitlinien rechtlich nicht verbindlich.

Nach dem aktualisierten System steigt der Mindestunterhalt für Kinder um bis zu 3,50 Euro pro Kind. Gleichzeitig bleibt die geschützte Einkommensgrenze für unterhaltspflichtige Eltern unverändert. Ein erwerbstätiger Elternteil muss mindestens 1.450 Euro monatlich für den eigenen Lebensunterhalt behalten können, bevor Unterhaltszahlungen abgeführt werden. Die Niedersachsen-Richtlinien (Leitlinien Nds.) wurden entwickelt, um die gerichtliche Praxis in ganz Niedersachsen zu vereinheitlichen. Zwar müssen Gerichte jeden Fall weiterhin individuell prüfen, doch das neue Regelwerk bietet klarere Maßstäbe für die Unterhaltsberechnung.

Die Leitlinien treten 2026 in Kraft und schaffen damit einen standardisierten Rahmen für Unterhaltsstreitigkeiten. Familien und Juristen können die aktualisierten Richtlinien nun online einsehen. Die Änderungen spiegeln Anpassungen bei den Unterhaltsbeträgen für Kinder wider, während bestehende Schutzmechanismen für Schuldner erhalten bleiben.