Niedersachsens Inklusions-Finanzierung kippt – Gericht fordert rasche Reform

Kostenregelung für integrative Schulen: Niedersachsen muss sich verbessern - Niedersachsens Inklusions-Finanzierung kippt – Gericht fordert rasche Reform
Das Finanzausgleichssystem Niedersachsens für inklusive Schulen ist vom Staatsgerichtshof in Bückeburg für verfassungswidrig erklärt worden. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Region Hannover, die geltend machte, dass die aktuelle Förderregelung die gymnasiale Oberstufe ungerechtfertigt ausgrenzt. Nun müssen die Gesetzgeber bis Ende nächsten Jahres eine Neufassung des Gesetzes erarbeiten.
Der Streit entzündete sich, nachdem Niedersachsen im Schuljahr 2013/2014 inklusive Schulen einführte. Nach den bisherigen Kostenverteilungsregeln gewährt das Land zwar eine Pauschale für barrierefreien Zugang, doch die Finanzierung orientiert sich allein an Schülerzahlen der Primarstufe und der Sekundarstufe I (bis Klasse 10). Für die Träger der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) gibt es hingegen keine finanzielle Unterstützung – obwohl Inklusion auch diese Jahrgänge umfasst.
Das Urteil verpflichtet Niedersachsen, bis Ende 2026 ein verfassungskonformes Fördermodell vorzulegen. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer gerechten Finanzierung über alle Schulstufen hinweg. Ohne Reform könnten Kommunen und Schulträger Schwierigkeiten bekommen, die Kosten für barrierefreies Lernen zu stemmen.

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