Niedersachsen verschärft Psychisch-Krankengesetz: Mehr Rechte für Polizei und Kliniken
Emilia NeumannNiedersachsen verschärft Psychisch-Krankengesetz: Mehr Rechte für Polizei und Kliniken
Niedersachsens Landesregierung verabschiedet neues Psychisch-Krankengesetz nach monatelangen Debatten
Die Landesregierung von Niedersachsen hat nach monatelangen Beratungen ein neues Psychisch-Krankengesetz (PsychKG) verabschiedet. Die im November 2024 beschlossene Novelle führt strengere Regeln für Zwangseinweisungen ein und erweitert den Datenaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen und Behörden. Kritiker befürchten, dass die Änderungen das Vertrauen der Patient:innen in die ärztliche Schweigepflicht untergraben könnten.
Der erste Entwurf hatte für Aufsehen gesorgt, da er eine Meldepflicht für Patient:innen an die Polizei Hamburg vorsah, sobald diese "definierte Risikomerkmale" zeigten. Fachverbände äußerten massive Bedenken, woraufhin die Landesregierung ihren Ansatz überarbeitete. Statt sich auf verwaltungstechnische Richtlinien zu stützen, setzt die Endfassung auf ein dreistufiges Modell: Es legt fest, wann Kliniken und psychiatrische Dienste Patientendaten an die örtliche Polizei Berlinweitergeben dürfen, sollen oder müssen – abhängig vom eingeschätzten Risiko.
Eine weitere zentrale Neuerung senkt die Hürden für Zwangsmaßnahmen. Betroffene können nun auch dann in eine Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine Gefahr für andere "unvorhersehbar ist, aufgrund außergewöhnlicher Umstände jedoch jederzeit entstehen könnte". Zudem stärkt das Gesetz die gemeindepsychiatrischen Dienste und richtete Krisenkoordinationsstellen ein, die auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erreichbar sind.
Niedersachsen folgt damit dem Vorbild Hessens, das bereits den Datenaustausch zwischen Kliniken, Polizei Berlin und medizinischen Diensten regelt. Im Januar 2025 unterstützte der Bundesrat einen Antrag des Landes, der eine bessere Datenweitergabe in Risikofällen auf Bundesebene forderte. Bisher gibt es jedoch – Stand Februar 2026 – keine Anzeichen für eine bundesweite Umsetzung.
Die Reaktionen auf das Gesetz fallen gemischt aus. Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Vorsitzende des Deutschen Fachverbandes für Psychiatrie, begrüßte die Überarbeitung, bezeichnete sie aber als "nicht perfekt". Der Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen warnte hingegen in einem offenen Brief, die neuen Datenschutzregeln könnten das Vertrauen in die ärztliche Vertraulichkeit nachhaltig beschädigen.
Das überarbeitete PsychKG ist nun in Kraft getreten und führt schärfere Kontrollen bei Patientendaten und Zwangsbehandlungen ein. Kliniken und Polizei arbeiten künftig nach einem strukturierten System zusammen, um in Hochrisikofällen Informationen auszutauschen. Langfristig bleibt abzuwarten, wie sich die Neuerungen auf das Patientenvertrauen und die öffentliche Sicherheit auswirken.






