Niedersachsen reformiert Jagdgesetz: Mehr Tierschutz und weniger Bürokratie

Niedersachsen reformiert Jagdgesetz: Mehr Tierschutz und weniger Bürokratie
Die Landesregierung von Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes verabschiedet, der den Tierschutz verbessern, den Hochwasserschutz stärken und veraltete Vorschriften vereinfachen soll. Die unter Führung von Minister Christian Meyer vorangetriebenen Reformen umfassen neue Regelungen für Jagdhunde, den Artenschutz sowie die Abschaffung bestimmter bürokratischer Pflichten.
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Ausbildung von Jagdhunden: Lebende Tiere wie Füchse dürfen künftig nicht mehr eingesetzt werden; stattdessen werden derzeit Alternativen geprüft. Zudem wird die Präsentation von Trophäen grundsätzlich verboten – Ausnahmen kann die Jagdbehörde jedoch in anerkannten Wildhegegemeinschaften mit hohem jagdlichem Standard zulassen.
Zum Schutz der Wildtiere müssen Landwirte künftig vor dem Mähen landwirtschaftliche Flächen absuchen, insbesondere bis Mitte Juni, was mehr Rechtssicherheit schafft. Der Einsatz von Hunden bei der Jagd auf Raubwild in natürlichen Bauen wird verboten, und auch der Gebrauch von Lebendfallen soll grundsätzlich untersagt werden.
Das neue Gesetz soll zudem Bürokratie abbauen: Offizielle Rehwild-Abschusspläne entfallen, die Verantwortung liegt künftig bei Grundeigentümern und Jagdpartnern. Wildgatter müssen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes abgerissen werden.
Für einen besseren Hochwasser- und Deichschutz wird der Nutria, der Deiche beschädigt, gezielter bekämpft. Darüber hinaus wird das Töten von Hunden im Rahmen des Jagdschutzes verboten und das Erlegen wildlebender Hauskatzen stärker eingeschränkt.
Das überarbeitete Niedersächsische Jagdgesetz, das das Kabinett nun auf den Weg gebracht hat, führt praktische Tierschutzmaßnahmen ein, verbessert den Hochwasserschutz und schafft veraltete bürokratische Regelungen ab. Die Änderungen zielen darauf ab, Jagdpraxis, Artenschutz und Hochwasservorsorge in Einklang zu bringen – bei gleichzeitiger Reduzierung unnötiger Bürokratie.

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