Niedersachsen reformiert Härtefallkommission: Schnellere Entscheidungen bei Rekord-Anträgen

Niedersachsen reformiert Härtefallkommission: Schnellere Entscheidungen bei Rekord-Anträgen
Die Landesregierung Niedersachsens hat umfassende Reformen der Härtefallkommission beschlossen, jenem Gremium, das über humanitäre Ausnahmefälle von Ausländerinnen und Ausländern entscheidet, die einen legalen Aufenthaltstitel anstreben. Die Änderungen zielen darauf ab, die Verfahren zu beschleunigen – angesichts einer weiterhin stark steigenden Zahl an Anträgen.
Die Entwurfsfassung der Neuerungen, Teil der Sechsten Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Härtefallkommission-Verordnung, wurde vom Landtag verabschiedet, um wachsende Verzögerungen und strukturelle Engpässe zu beheben.
Die 2006 eingerichtete Kommission hatte ihre Richtlinien bereits fünfmal überarbeitet. Nun zwingt ein neuerlicher Anstieg der Fallzahlen zu weiteren Maßnahmen. Allein 2024 gingen 1.296 Härtefallanträge ein, bis September 2025 kamen weitere 1.681 hinzu – insgesamt 1.993 noch nicht bearbeitete Fälle.
Um den Rückstau abzubauen, wird die Reform die vorläufige Prüfungsinstanz abschaffen und so Ressourcen freisetzen. Antragstellende müssen künftig sämtliche Unterlagen und Begründungen von vornherein vollständig einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Zudem wird der Katalog der Ablehnungsgründe erweitert, was der Kommission eine effizientere Bewältigung der Arbeitslast ermöglichen soll.
Innenministerin Daniela Behrens betonte die Notwendigkeit der Änderungen angesichts des deutlichen Anstiegs der Anträge. Ziel sei es, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, ohne die Fairness des Systems für Menschen mit berechtigten humanitären oder persönlichen Gründen für einen Verbleib in Deutschland zu gefährden.
Die Reformen treten in Kraft, sobald sie formal verabschiedet sind. Durch den Abbau von Verfahrenshindernissen und strengere Einreichungsvorgaben erhofft sich die Kommission eine zügigere Bearbeitung der Fälle. Die Änderungen spiegeln die wachsende Nachfrage nach legalen Aufenthaltsmöglichkeiten in Niedersachsen wider – bei gleichzeitiger Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Gremiums.

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