Niedersachsen reformiert Erschwerniszulagen für Rettungssanitäter – doch nicht für alle
Emma BeckerNiedersachsen reformiert Erschwerniszulagen für Rettungssanitäter – doch nicht für alle
Niedersachsen plant Änderungen bei Erschwerniszulagen für Rettungssanitäter
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung der Regeln für Erschwerniszulagen bei Notfallsanitätern vorgeschlagen. Der aktualisierte Entwurf soll die anspruchsvolle Natur ihrer Arbeit würdigen – setzt jedoch klare Grenzen, wer Anspruch auf die zusätzliche Vergütung hat.
Das Innenministerium legte einen überarbeiteten Entwurf der Erschwerniszulagenverordnung zur weiteren Anhörung vor. Darin ist eine Sonderzahlung für Beamte vorgesehen, die als Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten tätig sind. Die Zulage werde als "gerechte Anerkennung" für die hohe Belastung und Verantwortung in diesem Beruf gewertet, hieß es aus Regierungskreisen.
Die neuen Regelungen beschränken den Anspruch jedoch auf Beschäftigte bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8. Dies folgt auf Schritte einiger Kommunen, die die Position von Rettungssanitätern bereits durch eine Höhergruppierung in die Stufe A 9 aufgewertet hatten, um die Erschwernisse auszugleichen. Eine Stellungnahme der Landesregierung bestätigte, dass "eine Reihe von Kommunen" diesen Weg gewählt habe – wie viele genau, blieb jedoch offen.
Ziel der Zulage ist es, Beamte zu unterstützen, die im Rettungsdienst besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Vom Entwurf ausgenommen sind jedoch jene, deren Gehalt bereits durch die Einstufung in A 9 als angemessen angesehen wird.
Die geplanten Änderungen gehen nun in eine zweite Runde der Verbändebeteiligung. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, profitieren nur Sanitäter in niedrigeren Besoldungsgruppen von der Zulage. Kommunen, die ihre Stellen bereits auf A 9 angehoben haben, bleiben von der Neuregelung unberührt.






