Niedersachsen plant vierwöchige Schließungen von Jugendhilfeeinrichtungen

Niedersachsen plant vierwöchige Schließungen von Jugendhilfeeinrichtungen
Niedersachsen plant neue Regelungen für örtliche Jugendhilfeeinrichtungen Die Landesregierung in Niedersachsen will neue Vorschriften für kommunale Träger der Jugendhilfe einführen. Der Kabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der – sofern er verabschiedet wird – diesen Einrichtungen erlaubt, während der Schulferien in Niedersachsen jährlich bis zu vier Wochen zu schließen. Das Vorhaben sieht zudem vor, Bundesreformen zu übernehmen, um die Teilhabe und Inklusion von selbstorganisierten Gruppen zu stärken. Der Entwurf zielt darauf ab, das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie die Niedersächsische Kommission für Kinder und Jugend zu ändern. Damit sollen landesweite Regelungen zu Schließzeiten während der Ferien für öffentliche Träger der Jugendhilfe geschaffen werden. Künftig dürfen diese Einrichtungen bis zu vier Wochen pro Jahr während der niedersächsischen Schulferien schließen. Zudem soll das Gesetz Bundesreformen umsetzen, die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführt wurden. Dadurch werden die Teilhabe und Inklusion von selbstorganisierten Gruppen im Rahmen der niedersächsischen Umsetzung des SGB VIII ausgeweitet. Zuständig für das Thema ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das nähere Auskünfte zum Gesetz geben kann. Federführend im parlamentarischen Verfahren ist der Innenausschuss. Die niedersächsische Landesregierung hat den Gesetzentwurf bereits gebilligt. Sollte er verabschiedet werden, stehen für Jugendhilfeeinrichtungen in der Region weitreichende Änderungen an. Die neuen Regelungen zu Ferienschließzeiten und die Übernahme der Bundesreformen sollen die Angebote für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen verbessern.

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