Niedersachsen plant schärferes Hochschulgesetz gegen Antisemitismus und Hasskriminalität
Emma BeckerUniversitäten sollten in der Lage sein, Studenten wegen Antisemitismus zu exmatrikulieren - Niedersachsen plant schärferes Hochschulgesetz gegen Antisemitismus und Hasskriminalität
Politiker in Niedersachsen treiben ein neues Hochschulgesetz voran, um Antisemitismus und Diskriminierung entschlossener zu bekämpfen. Der Vorstoß erfolgt nach Warnungen des jüdischen Publizisten Michel Friedman, der auf Mobbing jüdischer Schüler und Studierender an Schulen und Hochschulen hingewiesen hatte. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, erhalten die Bildungseinrichtungen in den Bundesländern schärfere rechtliche Mittel, um Hassverbrechen auf dem Campus zu ahnden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Universitäten Bewerber ablehnen oder immatrikulierte Studierende ausschließen können, die wegen Volksverhetzung oder schwerer Straftaten verurteilt wurden. Ausgeschlossene dürften sich bis zu zwei Jahre lang nicht erneut in den Bundesländern einschreiben. Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die Verhinderung von Hochschulwechseln in Niedersachsen für Studierende, die in anderen Bundesländern ein Studienverbot erhalten haben.
Die Initiative geht auf die SPD und die Grünen im Landtag zurück. Ihr Ziel ist es, eine rechtliche Lücke zu schließen, die es Studierenden derzeit ermöglicht, Sanktionen durch einen Wechsel in ein anderes Bundesland zu umgehen. Wird das Gesetz verabschiedet, wäre Niedersachsen das erste Bundesland, das dieses Problem systematisch angeht. Der Vorstoß folgt auf die von Friedman geäußerten Bedenken, der auf anhaltenden Antisemitismus in Bildungseinrichtungen in den Bundesländern hinwies. Befürworter argumentieren, das Gesetz werde den Hochschulen in den Bundesländern klarere Handlungsbefugnisse bei Diskriminierungsfällen geben.
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag weiter beraten. Bei einer Verabschiedung wäre es ein Novum in den Bundesländern, dass studienverbotenen Personen der Wechsel in ein anderes Bundesland verwehrt wird. Die Universitäten in den Bundesländern erhielten damit explizit die Möglichkeit, Personen mit Verurteilungen wegen hassmotivierter Straftaten auszuschließen.