18 April 2026, 16:15

Neues Tariftreue-Gesetz löst heftige Wirtschaftskritik aus

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf seinen Seiten, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit sichtbaren Wasserzeichen am unteren Rand.

Neues Tariftreue-Gesetz löst heftige Wirtschaftskritik aus

Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung strenger Tariftreue-Regeln bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, hat heftige Kritik ausgelöst. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG), das der Bundestag Ende Februar 2026 verabschiedet hat, zwingt Firmen, die sich um Aufträge ab 50.000 Euro bewerben, zur Bindung an Tarifverträge. Wirtschaftsvertreter warnen, die Maßnahme werde viele Unternehmen vollständig von öffentlichen Ausschreibungen abschrecken.

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Das TTG verschärft die Bedingungen für Unternehmen, die an staatlichen Aufträgen interessiert sind. Jedes Unternehmen, das einen Bundesauftrag über 50.000 Euro erhält, muss künftig Tarifstandards einhalten. Wer sich nicht daran hält, riskiert den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren.

Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts zeigt weitverbreitete Unzufriedenheit in der Wirtschaft. Drei Viertel der befragten Unternehmen halten die bisherigen bürokratischen Hürden bei öffentlichen Ausschreibungen für überzogen. Noch bemerkenswerter: 43 Prozent gaben an, sie könnten aufgrund der neuen Regeln ganz auf Angebote verzichten.

Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), äußert sich scharf ablehnend. Er argumentiert, das Gesetz sende ein Signal von staatlicher Überregulierung und werde Investitionen hemmen. Dulger kritisiert zudem, die bestehende Bürokratie sei für die meisten Unternehmen bereits jetzt kaum zu bewältigen. Der Bundesrat wird das Gesetz am kommenden Freitag beraten.

Die Verabschiedung des TTG wirft Fragen nach den Folgen für die öffentliche Auftragsvergabe auf. Da viele Unternehmen den Prozess bereits als zu belastend empfinden, könnten die neuen Vorgaben den Wettbewerb um staatliche Aufträge weiter verringern. Die anstehende Debatte im Bundesrat wird entscheiden, ob das Gesetz wie geplant in Kraft tritt.

Quelle