Neue Friedhofssatzung: Höhere Gebühren, mehr Graboptionen und Gedenkstätte für Sternenkinder
Emilia NeumannNeue Friedhofssatzung: Höhere Gebühren, mehr Graboptionen und Gedenkstätte für Sternenkinder
Überarbeitete Friedhofssatzung wird am 29. April 2026 zur Abstimmung gestellt
Am 29. April 2026 wird der Gemeinderat über eine novellierte Friedhofssatzung abstimmen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Gebühren an die Inflation anzupassen und gleichzeitig neue Optionen für Angehörige einzuführen. Laut Behörden sollen die Anpassungen ein gerechteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die örtlichen Friedhöfe schaffen.
Der Entwurf sieht höhere Preise für Grabstellen vor, wobei die Kommune jedoch weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Die Nutzungsgebühren für die Aussegnungshalle steigen, wobei die Kostendeckung von 40 auf 60 Prozent erhöht wird. Einige Servicegebühren werden im neuen Modell hingegen sogar gesenkt.
Die überarbeitete Satzung führt zudem neue Bestattungsmöglichkeiten ein. Urnenrasengräber dürfen künftig doppelbelegt werden, und individuelle Grabzeichen sind dann erlaubt. Zudem entsteht ein eigener Bereich für "Engelskinder" – eine gemeinsame Gedenkstätte, die ohne zusätzliche Kosten genutzt werden kann.
Die Behörden rechnen damit, durch diese Maßnahmen jährlich etwa 54.500 Euro mehr einzunehmen. Ziel ist es, die finanzielle Tragfähigkeit zu sichern, ohne die Unterstützung für trauernde Familien einzuschränken.
Falls der Gemeinderat zustimmt, treten die Änderungen nach der Abstimmung am 29. April in Kraft. Die aktualisierte Satzung passt dann die Preise an und erweitert die Auswahl an Grabmaloptionen. Der Rat erwartet, dass das neue Modell die langfristige Finanzierung verbessert, ohne Subventionen vollständig abzuschaffen.






