Neue EU-Regel: Ab Juni muss ein Kündigungsbutton auf Websites erscheinen
Leni SchröderNeue EU-Regel: Ab Juni muss ein Kündigungsbutton auf Websites erscheinen
Eine neue EU-Richtlinie verändert die Art und Weise, wie Verbraucher Verträge online kündigen. Ab dem 19. Juni müssen Händler und Dienstleister in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Regelung gilt für alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen.
Die Richtlinie wurde bereits in deutsches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet Unternehmen, den Button für digitale Kündigungen einzubinden, um sicherzustellen, dass der Prozess nicht komplizierter ist als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags.
Verbraucher müssen eine sofortige Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail, erhalten. Das Widerrufsrecht bleibt unverändert und beträgt in der Regel 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Ware.
Fehlt der Button, kann sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes Land muss sie in nationales Recht überführen, damit sie in Kraft tritt.
Der neue Button soll digitale Kündigungen für Verbraucher vereinfachen. In Deutschland wird er ab dem 19. Juni verpflichtend. Unternehmen müssen die Vorgabe einhalten – andernfalls riskieren sie, dass sich die Widerrufsfrist für ihre Kunden verlängert.






