Naturschutz im Aller-Leine-Tal scheitert vor Gericht – was jetzt passiert

Admin User
1 Min.
Mehrere Gebäude mit Flaggen, einem Zaun und Grünfläche davor, mit Pflanzen und einer Zaunwand in der rechten Ecke.

Naturschutz im Aller-Leine-Tal scheitert vor Gericht – was jetzt passiert

Ein langjähriger Einsatz zum Schutz des Aller-Leine-Tals hat einen schweren Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die Naturschutzverordnung des Landkreises nach zwei Klagen aufgehoben. Das Urteil erklärte die bisherigen Maßnahmen für unwirksam und zwingt die Behörden, das Verfahren von Neuem zu beginnen.

Der Fall reicht bis ins Jahr 1992 zurück, als die EU mit der Richtlinie 92/43/EWG den Schutz wichtiger Lebensräume in Europa regelte. Das Aller-Leine-Tal, das sowohl als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) als auch als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, unterliegt seitdem diesen Vorschriften. Niedersachsen kartierte seine FFH-Zonen zwischen 2002 und 2004, mit Aktualisierungen 2015/16, doch Verzögerungen bei der Umsetzung veranlassten die EU-Kommission 2015, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.

Mit der aufgehobenen Verordnung steht das Aller-Leine-Tal vorerst ohne rechtlich verbindlichen Schutz da. Die Kreisverwaltung muss nun eine überarbeitete Fassung erarbeiten, die die Bedenken des Gerichts ausräumt. Bis eine neue Verordnung in Kraft tritt, bleibt der Schutzstatus des Gebiets ungewiss.