Mutter aus Nienburg wegen fahrlässiger Tötung ihrer behinderten Tochter verurteilt

Niedersachsen: Aufgeschobene Haftstrafe für Mutter nach Tod ihrer behinderten Tochter - Mutter aus Nienburg wegen fahrlässiger Tötung ihrer behinderten Tochter verurteilt
Eine Mutter aus Nienburg ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, nachdem ihre schwerbehinderte Tochter verstorben war. Der Prozess dauerte über drei Monate, wobei die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge gefordert hatte.
Die Tochter der Angeklagten, die unter schweren Behinderungen litt, starb zwei Tage, nachdem sie aus dem Krankenhaus entlassen und von ihrer Mutter mit nach Hause genommen worden war. Die Mutter hatte ihre Tochter in ein Krankenhaus in Nienburg gebracht, wo Ärzte eine intensivmedizinische Behandlung empfahlen. Doch sie ignorierte die ausdrücklichen Warnungen des medizinischen Personals und bestand auf die Entlassung ihrer Tochter.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und verwies auf die jahrzehntelange selbstlose Fürsorge der Mutter für ihre Tochter. Sie argumentierten, ihre Handlungen seien nicht böswillig, sondern vielmehr aus tiefer Liebe und Sorge um das Wohl ihrer Tochter entstanden. Dennoch sprach das Gericht sie der fahrlässigen Tötung schuldig und kam zu dem Schluss, dass ihr Verhalten direkt zum Tod der Tochter geführt habe.
Ursprünglich war der Mutter unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge vorgeworfen worden, doch sie wurde schließlich wegen des geringeren Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verurteilt. Über die verhängte Strafe liegen keine Informationen vor. Der Fall unterstreicht die Bedeutung, medizinischen Rat zu befolgen, und die möglichen tragischen Folgen von Fahrlässigkeit bei der Betreuung schutzbedürftiger Menschen.

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