Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, ein faireres System für Unternehmen und Gäste zu schaffen. Ein zentraler Punkt ist die Verlagerung der Steuerpflicht von den Betrieben auf die Besucher.
Eine wichtige Neuerung ist eine Übergangsregelung: Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Abgabe erst ab dem 31. März 2027 entrichten. Diese Ausnahmeregelung soll den Übergang zur neuen Verordnung erleichtern.
Eine weitere bedeutende Änderung sieht vor, dass künftig die Gäste – und nicht mehr die Betriebe – für die Steuerzahlung verantwortlich sind. Die Verwaltung ist überzeugt, dass diese Anpassungen zu einer ausgewogeneren und praxisnäheren Lösung führen.
Die überarbeitete Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Anschließend geht sie zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat.
Mit den Änderungen soll der Übergang zu den neuen Steuerregeln reibungsloser gestaltet werden. Unternehmen mit bestehenden Verträgen erhalten eine verlängerte Frist, bevor die Zahlungen fällig werden. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Stadtrat.






