Lörrach beschließt schärfere Regeln für Bordelle und Straßenprostitution
Leni SchröderLörrach beschließt schärfere Regeln für Bordelle und Straßenprostitution
Lörrach verschärft Regeln für Prostitution mit überarbeiteter Sperrgebietssatzung
Am 28. April 2026 soll der Stadtrat von Lörrach über eine verschärfte Fassung der Sperrgebietssatzung abstimmen, um klarere rechtliche Rahmenbedingungen für die Prostitution zu schaffen. Die neuen Bestimmungen entstanden in enger Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Mit der aktualisierten Verordnung werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten verboten. Nur in zwei speziell festgelegten Industriegebieten bleiben sie weiterhin zulässig. Zudem wird Prostitution auf der Straße im gesamten Stadtgebiet vollständig untersagt.
Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleiben größtenteils erlaubt. In Einzelfällen können jedoch individuelle Einschränkungen gelten. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von den neuen Regelungen nicht direkt betroffen.
Die Stadt bestätigte, dass derzeit keine Anträge für neue Bordelle vorliegen. Nach der Verabschiedung tritt die Verordnung unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes in Kraft.
Die überarbeiteten Vorschriften sollen Rechtssicherheit mit dem Schutz sensibler Bereiche in Einklang bringen. Bordelle werden künftig auf nur noch zwei genehmigte Standorte beschränkt, während Straßenprostitution komplett verboten wird. Die Änderungen basieren auf Rückmeldungen von Strafverfolgungsbehörden und regionalen Institutionen.






