Lebenslange Haft für brutalen Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder
Emma BeckerEx-Partner vor Kindern erstochen - lebenslänglich - Lebenslange Haft für brutalen Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder
Ein Mann ist wegen des brutalen Mordes an seiner Ex-Partnerin auf einem Parkplatz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Tat ereignete sich am 12. Mai 2025 in Nienburg, wo das Opfer vor den Augen der gemeinsamen Kinder mehrfach erstochen wurde. Das Gericht bezeichnete das Verbrechen als von Hass und extremer Gewalt getrieben.
Das Paar, entferntere Cousins, hatte sich Ende 2024 über TikTok kennengelernt und nur drei bis vier Wochen später in einer jesidischen Zeremonie geheiratet. Die Beziehung endete kurz darauf, und beide lebten zum Zeitpunkt der Tat bereits mit neuen Partnern. Sie hatten einen gemeinsamen 13-jährigen Sohn.
Die Frau hatte zuvor polizeilichen Schutz beantragt, nachdem sie vom Angeklagten wiederholt mit Todesdrohungen bedrängt worden war. Sie fürchtete um ihre Sicherheit und sah wegen finanzieller Streitigkeiten sowie seines kontrollierenden Verhaltens keine Zukunft mehr mit ihm. Dennoch weigerte sich der Angeklagte, die Trennung zu akzeptieren – er fühlte sich verraten und war von Wut zerfressen.
Am Tag des Mordes lauert er ihr auf dem Parkplatz auf, erstach sie mehrfach und floh anschließend. Die Polizei nahm ihn kurz darauf in der Nähe fest; an seinen Händen fand sich Blut, in seinem Besitz ein Messer. Ermittler stießen später auf Nachrichten, die er an sich selbst geschickt hatte und in denen er seine Tötungsabsicht erklärte.
Zunächst prüfte das Gericht, ob der Angeklagte in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden sollte. Eine spätere Begutachtung bestätigte jedoch, dass er voll schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Mord als "beinahe beispiellos in seiner Brutalität" und forderte lebenslange Haft mit Feststellung besonderer Schwere der Schuld. Der Richter stimmte zu und begründete dies damit, dass der Angeklagte der Meinung war, seine Ex-Partnerin "habe den Tod verdient", und aus niederen Beweggründen handelte.
Der Verurteilte muss nun eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Das Urteil spiegelt die Schwere der Tat wider, bei der die Kinder des Opfers Zeugen des Angriffs wurden. Der Fall zeigt die tödlichen Folgen ungebremster Besessenheit und Gewalt.






