24 April 2026, 18:40

Landkreis Gifhorn beschließt Haushalt 2026 ohne Steuererhöhungen

Kommunale Aufsicht genehmigt den Haushalt 2026 der Stadt Gifhorn

Landkreis Gifhorn beschließt Haushalt 2026 ohne Steuererhöhungen

Haushalt 2026 des Landkreises Gifhorn erhält volle Zustimmung der Aufsichtsbehörde

Der Haushaltsplan 2026 für die Kommune hat von der Aufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn die uneingeschränkte Genehmigung erhalten. Die Entscheidung folgt auf eine sorgfältige Prüfung der Ausgabenpläne, wobei im gesamten Verfahren keine Einwände erhoben wurden. Bürgermeister Matthias Nerlich bestätigte, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Steuererhöhungen zu befürchten hätten, während gleichzeitig die Finanzierung essenzieller Dienstleistungen gesichert bleibe.

Die Haushaltsverhandlungen umfassten eine detaillierte Prüfung jedes einzelnen Projekts und jeder Ausgabe. Die Verantwortlichen bewerteten jede Position neu, um eine verantwortungsvolle Mittelverwendung zu gewährleisten. Die endgültige Fassung sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 39 Millionen Euro vor, die für Investitionen und Maßnahmen zur Förderung der lokalen Entwicklung vorgesehen sind.

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Zu den zentralen Vorhaben zählen der Bau einer Zweifeld-Sporthalle am Süd-Sportzentrum sowie umfangreiche Sanierungen des Straßennetzes. Zudem ist die Modernisierung des kommunalen Schießstandes vorgesehen. Diese Projekte wurden als Prioritäten zur Verbesserung der Infrastruktur und der gemeindlichen Einrichtungen hervorgehoben.

Der Haushalt tritt in voller Rechtskraft in Kraft, sobald die vorgeschriebene öffentliche Auslegungsfrist am 7. Mai 2026 endet. Bürgermeister Nerlich begrüßte die Genehmigung und betonte, dass damit die Umsetzung der geplanten Projekte ohne Verzögerung beginnen könne.

Mit dem nun beschlossenen Haushalt kann die Kommune ihre Investitionspläne vorantreiben. Die Kreditmittel in Höhe von 39 Millionen Euro fließen in dringend benötigte Modernisierungen, darunter Sportanlagen und Straßenbauprojekte. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass keine zusätzlichen Steuerlasten anfallen und freiwillige Leistungen erhalten bleiben.

Quelle