Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit

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Ein Junge sitzt an einem Tisch und schreibt in ein Buch, während eine Frau ein Brett mit einem Putzlappen in einem Klassenzimmer mit mehreren Tischen, einem mit einer Box und einem Plakat an der Seitenwand putzt.

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankenthal klärt, wer die Kosten für entgangenes Einkommen während der Eingewöhnungsphase eines Kindes in der Kita trägt. Die Richter entschieden: Eltern – und nicht die Kommunen – müssen diese Ausfälle selbst übernehmen. Der Fall betraf die Stadt Frankenthal und einen Streit über die finanzielle Verantwortung.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Stadt Frankenthal einem Elternteil den Verdienstausfall während der Eingewöhnungszeit des Kindes im Kindergarten erstatten muss. Das Gericht urteilte, dass das Sozialrecht diese Phase nicht abdeckt – die finanziellen Einbußen müssen die Eltern daher selbst tragen.

In einem ähnlichen Fall entschied das Landgericht Frankenthal, dass die Stadt Ludwigshafen ihren Pflichten nachgekommen sei. Sobald ein Kita-Platz angeboten wurde, verlieren Eltern demnach den Anspruch auf Entschädigung für entgangenes Einkommen durch die Kommune. Beide Urteile unterstreichen, dass die Kommunen nicht für Lohnausfälle haften, die entstehen, wenn Eltern ihre Arbeitszeiten an den Kita-Start ihres Kindes anpassen.

Die Entscheidungen setzen einen klaren Präzedenzfall: Eltern müssen künftig mit möglichen Einkommensverlusten während der Eingewöhnungsphase rechnen. Sobald ein Betreuungsplatz gesichert ist, übernehmen die Kommunen keine finanziellen Ausfälle mehr für ausgefallene Arbeitsstunden. Die Urteile beseitigen damit die bisherige Unklarheit, wer in solchen Fällen die Kosten trägt.