Kundin erstreitet 900 Euro Rückerstattung nach jahrelangem Kampf um Mobilfunkvertrag

Kundin erstreitet 900 Euro Rückerstattung nach jahrelangem Kampf um Mobilfunkvertrag
Eine Verbraucherin hat sich erfolgreich für ihre Rechte eingesetzt und nach der fristgerechten Kündigung ihres Mobilfunkvertrags eine Rückerstattung von 900 Euro erstritten. Obwohl sie den Vertrag ursprünglich online bei Spiegel Online abgeschlossen hatte, musste sie vier Jahre lang hartnäckig für ihr Anliegen kämpfen.
Bei Online-Verträgen – darunter auch Mobilfunkverträge – gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die Frau machte von diesem Recht Gebrauch und kündigte ihren Vertrag innerhalb der vorgegebenen Frist. Doch es kam anschließend zu Streitigkeiten über die Abrechnung, da der Online-Händler Spiegel Online nur als Vermittler auftrat und der eigentliche Vertragspartner der Mobilfunkanbieter war.
Verbraucherschützer raten in solchen Fällen zu Beharrlichkeit. Die Kundin richtete ihre Kündigung direkt an den im Widerrufsformular genannten Vertragspartner und dokumentierte ihre Mitteilung sorgfältig – was sich später als entscheidender Beweis im Streitfall erwies. Erst nach vier Jahren hatte sich ihr Durchhaltevermögen ausgezahlt: Sie erhielt die geforderten 900 Euro zurück.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, seine Verbraucherrechte zu kennen und konsequent durchzusetzen. Für eine wirksame Kündigung reicht eine schriftliche Mitteilung – am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Solche Nachweise sollten unbedingt aufbewahrt werden, da sie im Streitfall als entscheidende Belege dienen können.

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