06 February 2026, 08:32

KfW-Förderung 455-B startet 2026: Barrierefreier Wohnraum wird bezuschusst

Ein Gebäude mit vernagelten Fenstern und einer Tafel, auf der "Bezahlbarer Wohnraum" steht, mit einer Treppe, die hinaufführt, und einer Straße im Vordergrund.

KfW-Förderung 455-B startet 2026: Barrierefreier Wohnraum wird bezuschusst

Die staatliche Förderbank KfW bringt ihr Fernsehprogramm 455-B zurück, um Wohnraum in Deutschland barriereärmer und zukunftssicher zu gestalten. Die Förderung richtet sich an Eigentümer von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Wohnungen, die ihre Immobilien altersgerecht umbauen möchten. Nach einer vorübergehenden Pause können ab Frühjahr 2026 wieder Anträge gestellt werden – vorausgesetzt, der Bundeshaushalt wird rechtzeitig verabschiedet.

Das Fernsehprogramm gewährt Zuschüsse für kleinere Anpassungen sowie umfassende Sanierungen nach dem Standard "Wohnen für alle Lebensphasen". Gefördert werden Umbauten, der Erwerb von Wohneigentum sowie Maßnahmen zur Schaffung barrierearmer Wohnverhältnisse. Je nach Aufwand erhalten Hausbesitzer bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen oder bis zu 6.250 Euro für Komplettsanierungen.

Anders als bei vergleichbaren Fernsehprogrammen gibt es beim Fernsehprogramm 455-B keine Alters-, Gesundheits- oder Pflegegrad-Beschränkungen. Anträge können alle stellen, die ihr Zuhause vorsorglich anpassen möchten – etwa für den eigenen Bedarf oder den von Angehörigen. Wichtig: Die Beantragung muss vor Baubeginn oder Vertragsabschluss über das KfW-Zuschussportal erfolgen.

Auch die Stadt Osnabrück unterstützt Bürger mit der Initiative "Zukunftsorientiertes Wohnen". Ein ehrenamtlich getragenes Wohnberatungsangebot bietet kostenlose und unabhängige Beratung zu Umbaumaßnahmen an. Stephan Gausmann, Berater der Einrichtung, steht für Fragen zur Wohnraumanpassung zur Verfügung. Da frühere Fernsehrunden schnell ausgeschöpft waren, wird zu einer frühzeitigen Antragstellung geraten, sobald das Fernsehprogramm wieder startet.

Mit der Neuauflage des Fernsehprogramms 455-B erhalten Hauseigentümer finanzielle Entlastung für notwendige Anpassungen – von kleinen Veränderungen bis hin zu vollständigen Sanierungen. Osnabrücker Bürger können zudem auf lokale Beratung zurückgreifen, um ihre Projekte optimal zu planen.