Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen steht vor einem Geschäft und hält Schilder und Plakate hoch, wobei hinter ihnen eine Säule und Dachleuchten zu sehen sind.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Ein deutsches Gericht hat die Beschränkungen für Proteste im Braunkohletagebau Garzweiler II bestätigt, wo einst das Dorf Lützerath stand. Das Urteil besagt, dass Aktivisten nicht auf dem Privatgelände des Energiekonzerns RWE demonstrieren dürfen, während benachbarte Flächen weiterhin für Versammlungen zugänglich bleiben. Die Entscheidung folgte auf monatelange juristische Auseinandersetzungen um den Zugang zu dem umstrittenen Abbaugebiet.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Lützerath, ein ehemaliges Dorf, das zum Symbol des Widerstands gegen die fossile Brennstoffförderung wurde. RWE, der Betreiber des Tagebaus Garzweiler II, hatte große Teile des Gebiets als Sperrzone für die Öffentlichkeit ausgewiesen. Zudem erließen die Behörden eine Allgemeinverfügung, die Versammlungen auf dem Firmengelände untersagte.

Gegen die Räumung Lützeraths und die Protestbeschränkungen waren Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingereicht worden. Das Gericht wies diese als unzulässig ab und entschied, dass die Versammlungsfreiheit nicht verletzt worden sei. Die Richter wiesen darauf hin, dass Demonstranten weiterhin das Recht hätten, sich auf angrenzenden, von den Behörden ausgewiesenen Flächen zu versammeln. RWE argumentierte, das Tagebaugelände berge Sicherheitsrisiken und erfordere strenge Zugangskontrollen. Die Position des Konzerns deckte sich mit der gerichtlichen Feststellung, dass alternative Protestorte ausreichend Raum für die Ausübung der verfassungsmäßigen Rechte der Aktivisten böten.

Das Urteil schließt ein Kapitel in dem langjährigen Konflikt um Lützerath und unterstreicht, dass Demonstrationen auf dem privaten Abbaugelände von RWE nicht stattfinden dürfen. Aktivisten behalten jedoch die Möglichkeit, sich in nahegelegenen, von den lokalen Behörden genehmigten Bereichen zu versammeln. Die Entscheidung könnte Präzedenzcharakter für künftige Auseinandersetzungen zwischen Energieunternehmen und Klimaschützern in Deutschland haben.