15 May 2026, 20:16

Hygienemängel und Verstöße: Lebensmittelkontrollen im Landkreis Gifhorn zeigen alarmierende Bilanz

Innenraum eines Fast-Food-Restaurants mit Tischen, Stühlen, Hockern, einem Boden, Deckenleuchten, einer wandmontierten Feuerlöschanlage, Glastüren und weiterer Einrichtung.

Hygienemängel und Verstöße: Lebensmittelkontrollen im Landkreis Gifhorn zeigen alarmierende Bilanz

Lebensmittelkontrollen im Landkreis Gifhorn decken anhaltende Hygiene- und Verbraucherschutzverstöße auf

Bei Lebensmittelkontrollen im Landkreis Gifhorn wurden erneut Verstöße gegen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften festgestellt. Im Jahr 2025 registrierten die Behörden 139 Vergehen in 616 überwachten Betrieben. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass allein im ersten Quartal 2026 bereits 37 Verstöße dokumentiert wurden.

Die Kreisverwaltung Gifhorn ist für die Lebensmittelsicherheit in 616 Unternehmen zuständig. 2025 führten die Kontrolleure 171 Routineprüfungen und 60 gezielte Inspektionen durch. Damit wurde das Jahresziel knapp verfehlt: Nur 64 Prozent der geplanten 669 risikobasierten Kontrollen wurden umgesetzt.

Häufige Mängel betrafen unzureichendes Hygienemanagement, mangelnde Sauberkeit, falsche Lebensmittelkennzeichnungen sowie Verstöße gegen Vorschriften zur Zusammensetzung von Nahrungsmitteln. Bei festgestellten Vergehen reichten die Maßnahmen von mündlichen Verwarnungen über Bußgelder und Strafanzeigen bis hin zu vorübergehenden Betriebsschließungen. In einigen Fällen wurden nicht konforme Produkte beschlagnahmt.

Für 2026 hat der Landkreis 654 Kontrollen vorgesehen. Bis Ende März wurden 11,4 Prozent davon durchgeführt, darunter 33 Routinebesuche und 23 gezielte Überprüfungen. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass bereits 37 Verstöße in diesem Jahr erfasst wurden.

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Das Kontrollprogramm des Landkreises deckt weiterhin Hygiene- und Sicherheitsmängel in Lebensmittelbetrieben auf. Mit 37 dokumentierten Vergehen im frühen Jahresverlauf 2026 bleibt die Behörde konsequent bei der Durchsetzung der Standards. Die konkreten Sanktionen hängen von der Schwere des jeweiligen Verstoßes ab.

Quelle